Wie die Kirchensteuer berechnet wird
Die Kirchensteuer wird als Prozentsatz deiner Einkommensteuer (nicht des Einkommens) erhoben: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Sie zahlst du nur, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist.
Beispiel
Bei einer Einkommensteuer von 6.000 € beträgt die Kirchensteuer 9 % = 540 € (bzw. 8 % = 480 € in Bayern/Baden-Württemberg).
Kann ich die Kirchensteuer absetzen?
Ja — gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe voll abziehbar (der Soli-Anteil bleibt außen vor). Dieser Rechner zeigt den Bruttobetrag.
Weitere Rechner für Deutschland
Dieser Rechner schätzt die Kirchensteuer als 8 %/9 % der Einkommensteuer (Tarif 2026, §32a EStG) und dient nur der allgemeinen Information — er ist keine Steuerberatung. Kappung und Kinderfreibetrags-Korrektur (§51a) sind nicht berücksichtigt. Quellen: §32a EStG, Landeskirchen. WorldTax ist unabhängig.