Deutschland · Steuerjahr 2026

🇩🇪 Steuerrechner für Deutschland

Präzise, unkomplizierte Rechner auf Basis offizieller Werte (BMF & Gesetze) für 2026. Ohne Anmeldung — einfach das Ergebnis.

✓ Offizielle Werte 2026✓ Lohnsteuer · Soli · Sozialabgaben✓ Immer kostenlos

Rates published by BMF & Gesetze for 2026 · Built and maintained by Hyunwook Sohn · Rate data last updated · Methodology

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Brutto-Netto-Rechner

Netto vom Brutto — nach Lohnsteuer, Soli und Sozialabgaben.

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Abfindung

Steuer auf die Abfindung mit der Fünftelregelung.

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Kirchensteuer

8 % oder 9 % Kirchensteuer auf die Einkommensteuer.

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Woraus sich Ihr Netto zusammensetzt

Vom Bruttolohn gehen in Deutschland vier verschiedene Dinge ab, und sie folgen unterschiedlichen Regeln. Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommensteuertarif des §32a EStG: bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an, danach steigt der Steuersatz stufenlos an, bis ab 277.826 € der Spitzensatz von 45 % gilt. Der Solidaritätszuschlag wird erst fällig, wenn die Lohnsteuer 20.350 € übersteigt. Die Kirchensteuer zahlen nur Kirchenmitglieder. Und die Sozialabgaben — Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung — folgen einer ganz eigenen Logik, die weiter unten für die größte Überraschung sorgt.

Ein Beispiel für 2026: Bei 50.000 € brutto, ledig, kinderlos und mit 9 % Kirchensteuer bleiben 31.777 € netto — aufgeteilt in 6.741 € Lohnsteuer, 0 € Soli, 607 € Kirchensteuer und 10.875 € Sozialabgaben. Jeden Schritt können Sie im Brutto-Netto-Rechner nachvollziehen.

Die Grenzbelastung sinkt — zweimal

Fast jeder erwartet, dass die Abgabenlast mit dem Einkommen immer weiter steigt. In Deutschland stimmt das nicht: Die Grenzbelastung — also der Anteil, der vom nächsten verdienten Euro abgeht — erreicht ihren Höhepunkt bei rund 100.000 € und fällt darüber deutlich ab. Grund sind die beiden Beitragsbemessungsgrenzen, oberhalb derer keine weiteren Sozialbeiträge mehr erhoben werden:

BruttoeinkommenGrenzbelastungWas passiert
30.000 €41,75 %
69.000 €50,75 %
69.800 €43,60 %▼ 7,15 Punkte — Grenze KV/PV bei 69.750 €
100.000 €54,24 %Höchststand
101.500 €47,00 %▼ 7,24 Punkte — Grenze RV/ALV bei 101.400 €
160.000 €44,31 %▼ Ende der Soli-Milderungszone

Oberhalb von 69.750 € fallen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr an, oberhalb von 101.400 € keine zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wer die zweite Grenze überschreitet, behält von jedem weiteren Euro spürbar mehr als von dem Euro davor — genau umgekehrt zur verbreiteten Erwartung. Praktisch heißt das auch: Eine Gehaltserhöhung von 95.000 € auf 105.000 € bringt netto überproportional viel, während dieselben 10.000 € zwischen 60.000 € und 70.000 € deutlich stärker belastet werden.

Kirchensteuer: 9 % — aber nicht vom Einkommen

Die häufigste Fehlannahme beim deutschen Brutto-Netto. Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer) der Lohnsteuer, nicht des Einkommens. Bei 50.000 € brutto sind das rund 607 € im Jahr — spürbar, aber weit entfernt von den 4.500 €, die "9 % vom Gehalt" ergäben. Sie wird nur bei Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft einbehalten und endet mit dem Kirchenaustritt, der beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt wird. Wie viel es in Ihrem Fall ausmacht, zeigt der Kirchensteuer-Rechner.

Der Zuschlag für Kinderlose

Eine deutsche Besonderheit, die im Ausland regelmäßig für Erstaunen sorgt: Kinderlose ab 23 Jahren zahlen in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten — 2,4 % statt 1,8 % Arbeitnehmeranteil. Konkret sind das rund 206 € pro Jahr bei 50.000 € brutto und etwa 266 € an der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 €, ab der sich der Zuschlag nicht weiter erhöht. Der Rechner berücksichtigt das über das Feld „kinderlos".

Was der Rechner abdeckt — und was nicht

Alle Werte stammen aus §32a EStG in der ab dem Veranlagungszeitraum 2026 geltenden Fassung sowie aus den amtlichen Sozialversicherungsrechengrößen 2026. Sollte eine Zahl nicht stimmen, schreiben Sie uns bitte — unter Methodik erklären wir, wie jeder Rechner vor der Veröffentlichung geprüft wird.