Wie die Fünftelregelung funktioniert
Eine Abfindung ist eine „außerordentliche" Einnahme und würde normal besteuert oft in einen hohen Steuersatz rutschen. Die Fünftelregelung (§34 EStG) mildert das: die Steuer wird so berechnet, als würde nur ein Fünftel der Abfindung obendrauf kommen — und dann mal fünf genommen.
Steuer = 5 × [ Steuer(Einkommen + ⅕·Abfindung) − Steuer(Einkommen) ]
Sozialversicherung
Eine echte Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist beitragsfrei in allen vier Zweigen (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung). Ausnahme: Teile, die ausstehenden Lohn oder Urlaub abgelten.
Beispiel: 40.000 € Einkommen + 50.000 € Abfindung (ledig)
Ohne Fünftelregelung fielen rund 19.455 € Steuer auf die Abfindung an, mit Fünftelregelung nur etwa 16.695 € — eine Ersparnis von rund 2.760 €.
Muss ich etwas beantragen?
Die Fünftelregelung wird im Rahmen der Steuererklärung automatisch geprüft und angewandt, wenn sie günstiger ist. Du zahlst zunächst mehr über den Lohn und bekommst die Differenz später zurück.
Weitere Rechner für Deutschland
Dieser Rechner schätzt die Steuer auf eine Abfindung nach der Fünftelregelung (§34 EStG) mit dem Einkommensteuertarif 2026 (§32a EStG) und dient nur der allgemeinen Information — er ist keine Steuerberatung. Soli und Kirchensteuer sind nicht berücksichtigt. Für verbindliche Werte frage einen Steuerberater. Quellen: Gesetze-im-Internet (§34, §32a EStG), BMF.